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Rahmenverträge

Die VGR hat mit der Wirtschaftskammer Österreich (Allgemeiner Fachverband des Verkehrs) 1998 einen Rahmenvertrag für die integrale Kabelweitersendung von Rundfunksendungen abgeschlossen. Dieser Vertrag legt die Höhe des Kabelentgelts fest, das österreichische Kabelnetzbetreiber für die gleichzeitige, vollständige und unveränderte Weitersendung mit Hilfe von Leitungen (integrale Kabelweitersendung) bezahlen müssen. Das Entgelt beträgt derzeit (Stand 1. Jänner 2012) Euro 0,5533 zzgl. 20 % MwSt.  pro angeschlossenem Teilnehmer und Monat. Das Inkasso für die VGR wird im Auftrag der VGR von der Verwertungsgesellschaft AKM reg. Gen.mbH durchgeführt. http://www.akm.co.at   

Die VGR hat – gemeinsam mit anderen berechtigten Verwertungsgesellschaften – mit der Wirtschaftskammer Österreich (bzw. mit den zuständigen Bundesgremien/Fachverbänden) Rahmenverträge für den Bereich der Leerkassettenvergütung abgeschlossen, und zwar einerseits den Gesamtvertrag "Leerkassettenvergütung" für das klassische Trägermaterial einschließlich Audio CD-R, Audio CD-RW, Minidisc, DCC und DAT, sowie andererseits den Gesamtvertrag "Urhebervergütung auf Trägermaterial für EDV-Anwendung" betreffend die Vergütungsansprüche in Bezug auf Daten-CD-R, Daten CD-RW, und zwar ausdrücklich nur für die Ansprüche aus dem Bereich Audio. Die Vertragstexte in der geltenden Fassung befinden sich auf der Homepage der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana GmbH (AUME) unter http://www.austromechana.at (siehe Punkt URA)   . Das Inkasso für die VGR wird im Auftrag der VGR von der Verwertungsgesellschaft AUME durchgeführt.

Die VGR hat – gemeinsam mit anderen berechtigten Verwertungsgesellschaften – 1996 mit dem Bund (vertreten durch das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst) sowie mit den neun Bundesländern einen Rahmenvertrag über eine pauschale Abgeltung jener angemessenen Vergütungen, die Urhebern und Leistungsschutzberechtigten für das Verleihen von Werkstücken im Sinne des UrhG durch eine der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung (Bibliothek, Werkbücherei, Bild- oder Schallträgersammlung, Artothek und dergleichen, unabhängig davon, wer Rechtsträger der Einrichtung ist) nach dem UrhG zustehen, abgeschlossen. Das Inkasso für die VGR wird im Auftrag der VGR von der Verwertungsgesellschaft Literar Mechana GmbH durchgeführt. http://www.literar.at