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Die Verwertungsgesellschaft Rundfunk (VGR) ist eine Verwertungsgesellschaft nach dem österreichischen Verwertungsgesellschaftengesetz (VerwGesG). Sie nimmt aufgrund der ihr erteilten Betriebsgenehmigung in Österreich u.a. die Weitersenderechte sowie damit verbundene Entgelt-, Vergütungs- und Beteiligungsansprüche wahr, soweit die Berechtigten Rundfunkunternehmer (Rundfunkveranstalter) sind und soweit letztere Mitglieder oder Bezugsberechtigte der VGR sind.

Die Verwertungsgesellschaft Rundfunk ist als GmbH organisiert.