Allgemeines Die Verwertungsgesellschaft Rundfunk (VGR) ist eine Verwertungsgesellschaft nach dem österreichischen Verwertungsgesellschaftengesetz (VerwGesG). Sie nimmt aufgrund der ihr erteilten Betriebsgenehmigung in Österreich u.a. die Weitersenderechte sowie damit verbundene Entgelt-, Vergütungs- und Beteiligungsansprüche wahr, soweit die Berechtigten Rundfunkteilnehmer (Rundfunkveranstalter) sind und soweit letztere Mitglieder oder Bezugsberechtigte der VGR sind.
Die Verwertungsgesellschaft Rundfunk ist als GmbH organisiert.